KURZVORSTELLUNG
Siedlungsverein Holliger
SIEDLUNGSVEREIN HOLLIGER

Ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt in der Siedlung

Die sechs Bauträger, zusammengeschlossen in der Infrastrukturgenossenschaft Holliger ISGH, haben bereits einen Siedlungsverein gegründet. Dieser wird unter Berücksichtigung des etappenweisen Bezgus nach und nach an die Bewohnerinnen und Bewohner vom Holliger übergeben. Der künftige Siedlungsverein hat zum Ziel, das Zusammenleben in der Siedlung zu fördern, den Aussenraum mitzugestalten sowie die Nutzung und Gestaltung der Gemeinschafträume zu definieren und zu verwalten. Die Nutzung der Räume kann dabei im Verlaufe der Zeit ändern, z.B. von einer Werkstatt über einen Partykeller bis hin zu einem Ruhe- und Bewegungsraum. Der Siedlungsverein kann nach Absprache und mit entsprechendem Leistungsvertrag auch weitere Aufgaben von der ISGH für die Siedlung übernehmen (z. B. die Aussenraumpflege).

MITGLIEDSCHAFT

Sie möchten dem Siedlungsverein beitreten?

Die Mitgliedschaft im Siedlungsverein ist freiwillig und sehr erwünscht. Ob man sich aktiv in einer thematischen Arbeitsgruppe engagieren oder über die Vereinsaktivitäten informiert werden will, ist dabei jeder Person selbst überlassen. Der Verein wird einen jährlichen Sockelbeitrag von der ISGH erhalten und die restlichen benötigten Mittel über die Vermietung der Gemeinschafträume sowie über Vereinsaktivitäten generieren können. Ein Beitritt zum Siedlungsverein ist erst nach dem Bezug der gemieteten Räumlichkeiten (Wohnung oder Gewerbefläche) möglich.




Bestätigung Antrag und Wohnadresse*
* Pflichtfelder




Statuten (PDF)
EIN PARTIZIPATIVER PROZESS

Infos für alle Mietende

Partizipation ist ein Leitgedanke der neuen Holliger Siedlung. Da die Gebäude etappiert über drei Jahre von 2021 bis 2027 bezogen werden, wird es auch eine erste wichtige Aufgabe des Vereins sein, jeweils die Neuzuziehenden in der Siedlung willkommen zu heissen - warum nicht mit einem kleinen Einzugsfest? Der Verein wird in der Anfangsphase bei der Koordination und Moderation Unterstützung durch die Siedlungskoordination erhalten - dies natürlich nur solange wie nötig und erwünscht!